Versorgungsausgleich

Im Falle einer Ehescheidung ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen. Neben Sach- und Vermögenswerten werden dabei die Versorgungsansprüche verteilt, darunter auch Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie werden so erhöht oder gemindert, dass beide Partner für die Ehezeit letztlich gleich hohe Ansprüche erhalten. Der Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung wird grundsätzlich durchgeführt, wenn

  • die Scheidung beantragt ist oder Scheidungsklage eingereicht wurde und
  • während der Ehe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über die nicht gespeicherten Versicherungszeiten, wie beispielsweise:
    • Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres
    • Berufsausbildungszeiten
    • Beschäftigungszeiten, freiwillige Beitragsleistungen
    • Wehrdienst-/Zivildienstzeiten
    • Anrechnungszeiten durch Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit
    • Kindererziehungs- und berücksichtigungszeiten
    • Rentenbezugszeiten
  • ggf. ausländische Versicherungsunterlagen oder -nummern