Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.

Besondere Voraussetzungen:

  • Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
  • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
  • Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen
  • Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes

Bearbeitungsfristen:

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

Notwendige Unterlagen

Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten

Rechtliche Grundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz

Ansprechpersonen

    Untersuchungsberechtigungsschein

    (Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)
  • Frau Drüner, Christiane

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Hemsing, Sabine

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • Frau Höing, Diana

    Öffnungszeiten Bürgerbüro:
    Montag, Dienstag u. Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch u. Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
    und nach Vereinbarung