Antrag auf Fischereischein (NRW)
Informationen zum Antrag
Hinweise
Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben. Bei der ersten Erteilung eines (Jahres- / Fünfjahres-) Fischereischeines ist das Prüfungszeugnis aus Nordrhein-Westfalen und ein Passbild einzureichen.
Für die Verlängerung genügt der Fischereischein. Der Fischereischein wird für ein Jahr oder für fünf Jahre (Kalenderjährlich) erteilt.
Kindern und Jugendlichen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein erteilt werden. Eine Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Der Jugendfischereischein darf nur als Jahresschein ausgestellt werden. Ein Passbild ist beizufügen. Für die Verlängerung genügt der Fischereischein.
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für ein Jahr oder für fünf Jahre (kalenderjährlich) erteilt.
Fischereischeine anderer Städte/Bundesländer oder aus dem Ausland werden nur verlängert/umgeschrieben, sofern die Voraussetzungen des Landes NRW nach den §§ 31 und 32 Fischereigesetz NRW als erfüllt anzusehen sind. Das Prüfungszeugnis ist vorzulegen!
Zuständig für die Erteilung des Fischereischeins ist die Kommune.
Hinweise zu den Kosten
Fischereischein für 1 Jahr
Sonderfischereischein für 1 Jahr
Kosten: 16,00 Euro
Fischereischein für 5 Jahre
Sonderfischereischein für 5 Jahre
Kosten: 48,00 Euro
Jugendfischereischein
Kosten: 8,00 Euro
Ersatzausstellung bei Verlust des Originial-Fischereischeins
Kosten: 5,00 Euro
Benötigte Unterlagen
Ersterteilung:
Jahres- / Fünfjahres- Fischereischein: amtlicher Lichtbildausweis, ein Passfoto und Prüfungszeugnis
Jugendfischereischein: Ausweis (Kinderausweis, Schülerausweis), Lichtbild, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen
Sonderfischereischein: amtlicher Lichtbildausweis, Passfoto, Schwerbehindertenausweis, Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann
Für eine Verlängerung genügt die Vorlage des "alten" Fischereischeines.
Authentifizierung
Um das Formular online zu "unterschreiben", benötigen Sie ein Bürgerservicekonto.
Falls Sie nicht über ein Bürgerservicekonto verfügen, können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben!
Zwischenspeichern
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Antrag auf
Ausstellung eines
Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines
Jahresfischereischeines für das Jahr
Jahr *
Fünfjahres-Fischereischeines für die Jahre
Jahre *
Jugendfischereischeines für das Jahr
Jahr *
Ersatzfischereischeines für das Jahr
Jahr *
Jahressonderfischereischeines für das Jahr
Jahr *
Fünfjahres-Sonderfischereischeines für die Jahre
Jahre *
nach dem Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994
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Angaben zum Antragsteller/in
Daten aus Servicekonto NRW auslesen.
Familienname *
Vorname(n) *
Geburtsname
Staatangehörigkeit *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Ort *
Geburtsdatum *
Geburtsort *
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
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Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin
Für die Prüfung der Antragsvoraussetzungen gemäß § 31 Landesfischereigesetz NRW lege ich Nachweise darüber vor, dass ich
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt habe
beruflich ausgebildeter Fischer oder Fischzüchter bin bzw. mich in einer entsprechenden Ausbildung befinde
auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet bin
zwischen dem 01.01.1970 und dem 31.12.1972 einen Fischereischein besaß
vor dem 01.01.1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt habe
nicht oder nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet bin
Mitglied diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen bzw. deren Angehöriger bin
Ich bestätige hiermit, dass ich
nicht
durch folgende Tatbestände straffällig geworden bin:
durch Fischwilderei oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten,
durch Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung (rechtskräftige Verurteilung),
wegen Übertretung fischereirechtlicher Vorschriften oder wegen Tierquälerei in den letzten drei Jahren (rechtskräftige Verurteilung).
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Anlagen
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Fischereischein
Anhang *
Lichtbild
Anhang *
Kopie des Prüfungszeugnisses
Anhang *
Bei Minderjährgen: Eiverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
Anhang *
(amtlicher Lichtbild-) Ausweis
Anhang *
Schwerbehinderten-Ausweis
Anhang *
Ärztliches Attest
Anhang *
Weitere Nachweise
Anhang
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Zusammenfassung
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