Antrag auf Fischereischein (NRW)

Informationen zum Antrag
Hinweise

Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben. Bei der ersten Erteilung eines (Jahres- / Fünfjahres-) Fischereischeines ist das Prüfungszeugnis aus Nordrhein-Westfalen und ein Passbild einzureichen.
Für die Verlängerung genügt der Fischereischein. Der Fischereischein wird für ein Jahr oder für fünf Jahre (Kalenderjährlich) erteilt.
Kindern und Jugendlichen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein erteilt werden. Eine Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Der Jugendfischereischein darf nur als Jahresschein ausgestellt werden. Ein Passbild ist beizufügen. Für die Verlängerung genügt der Fischereischein.
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für ein Jahr oder für fünf Jahre (kalenderjährlich) erteilt.
Fischereischeine anderer Städte/Bundesländer oder aus dem Ausland werden nur verlängert/umgeschrieben, sofern die Voraussetzungen des Landes NRW nach den §§ 31 und 32 Fischereigesetz NRW als erfüllt anzusehen sind. Das Prüfungszeugnis ist vorzulegen!
Zuständig für die Erteilung des Fischereischeins ist die Kommune.

Hinweise zu den Kosten

  • Fischereischein für 1 Jahr
  • Sonderfischereischein für 1 Jahr
  • Kosten: 16,00 Euro

  • Fischereischein für 5 Jahre
  • Sonderfischereischein für 5 Jahre
  • Kosten: 48,00 Euro

  • Jugendfischereischein
  • Kosten: 8,00 Euro

  • Ersatzausstellung bei Verlust des Originial-Fischereischeins
  • Kosten: 5,00 Euro

Benötigte Unterlagen

Ersterteilung:
  • Jahres- / Fünfjahres- Fischereischein: amtlicher Lichtbildausweis, ein Passfoto und Prüfungszeugnis
  • Jugendfischereischein: Ausweis (Kinderausweis, Schülerausweis), Lichtbild, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen
  • Sonderfischereischein: amtlicher Lichtbildausweis, Passfoto, Schwerbehindertenausweis, Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann

Für eine Verlängerung genügt die Vorlage des "alten" Fischereischeines.

Authentifizierung

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Zwischenspeichern

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